| Bildungsbericht |
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Neue Bildungsverordnung Seit dem 1. Februar 2008 ist die neue Bildungsverordnung in den Gebäudetechnikberufen „Spengler/in EFZ“, „Sanitärinstallateur/in EFZ“ , „Heizungsinstallateur/in EFZ“ und "Gebäudetechnikpraktiker/in EBA" in Kraft getreten. Die Lernenden, welche im Sommer 2008 mit ihrer dreijährigen Ausbildung EFZ resp. zweijährigen Ausbildung EBA begonnen haben, werden erstmals im Sommer 2010 resp. 2011 nach dieser Verordnung geprüft. Merkpunkte zur Erstellung des Bildungsberichts Gemäss Art. 19, Abs. 2 und 3 der Verordnung werden neu Erfahrungsnoten aus dem Lehrbetrieb in das Prüfungsergebnis einbezogen. Pro Semester ist für die Beurteilung des Lernenden ein Ausbildungsbericht notwendig. Die Note („Erfahrungsnote in beruflicher Praxis“) ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der Noten der Bildungsberichte der ersten 5 Semesterqualifikationen. Die Lehrbetriebe haben das ausgefüllte und unterzeichnete Notenformular (Original) pro Semester an das Ausbildungszentrum AZSSH einzureichen. Die genauen Daten zur Einreichung des Bildungsberichts werden den Lehrbetrieben jeweils schriftlich mitgeteilt. Das Einreichungs-Datum der Semester-Noten korrespondieren dabei mit der Abgabe der Schulzeugnisse, d.h. pro Lehrjahr beginnt eines im August und dauert bis Ende Januar (Bildungsbericht Abgabe bis Ende Februar) und das zweite beginnt im Februar und dauert bis Ende Juli (Bildungsbericht Abgabe bis Ende August). Wird das Notenformular auf den definierten Eingabe-Termin nicht eingereicht erfolgt ein Erinnerungsschreiben durch das Ausbildungszentrum AZSSH an den Lehrbetrieb. Die Kopien der unterschriebenen Notenblätter müssen im Lehrbetrieb bis ein Jahr nach Abschluss des Qualifikationsverfahrens aufbewahrt werden. Für das Ermitteln dieser Noten stellt Ihnen suissetec die Dokumentation „Kompetenznachweise“ zum Bildungsbericht zur Verfügung. In dieser ist auf Seite 20 das Notenformular Erfahrungsnote „Bildung in beruflicher Praxis“ enthalten. Die Dokumentation „Kompetenznachweise“ mit dem Notenformular finden Sie auch im suissetec „Bildungsordner Betrieb“ oder als pdf- Datei im Internet http://www.suissetec.ch/download/Grundbildung/BO_Betrieb_SAI_Reg-8_Kompetenznachweise.pdf Wir wünschen allen Beteiligten viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen Bildungsverordnung und danken den Verantwortlichen in den Lehrbetrieben für ihren Einsatz in der Berufsbildung. |




